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Bonn reformiert Schulbegleitung: Neue Modelle für mehr Inklusion ab 2025/26

Kinder lernen gemeinsam in einem inklusiven Klassenzimmer.

Bonn reformiert Schulbegleitung: Neue Modelle für mehr Inklusion ab 2025/26

Die Stadt Bonn steht vor einer bedeutenden Umstrukturierung ihrer Inklusionsassistenz an Schulen. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das bisherige Poolmodell durch ein zweigleisiges System ersetzt, das sowohl das modifizierte „Bonner Modell“ als auch ein „Einzelfallmodell“ umfasst. Ziel ist es, die Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bedarfsgerecht zu gestalten und gleichzeitig rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Neue Wege für die Schulbegleitung

  • Die Stadt Bonn führt ab dem Schuljahr 2025/2026 ein neues System für die Inklusionsassistenz ein, das auf einem Ratsbeschluss vom 20. Juni 2024 basiert.
  • Das bisherige Bonner Poolmodell wird durch ein zweigleisiges System ersetzt: das modifizierte „Bonner Modell“ und das „Einzelfallmodell“.
  • Ziel ist eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf, unter Berücksichtigung rechtlicher und finanzieller Vorgaben.
  • Die Umstellung erfolgt in enger Abstimmung mit den Trägern der Inklusionsassistenz und ist zunächst auf zwei Jahre ausgelegt, um eine langfristige und zukunftsfeste Lösung zu entwickeln.

Inklusion als Bildungsziel

Inklusion im Bildungswesen ist ein gesetzlich verankertes Ziel, das durch die Inklusionsassistenz, auch Schulbegleitung genannt, maßgeblich unterstützt wird. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf die gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag. Die Assistenz basiert auf den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention und des Sozialgesetzbuchs. Eltern können eine Schulbegleitung beantragen, wenn ein entsprechender Förderbedarf besteht. Die Inklusionsassistenten unterstützen Schülerinnen und Schüler mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Unterricht und Schulalltag, um Barrieren abzubauen, Selbstständigkeit zu fördern und die erfolgreiche Teilnahme am schulischen Leben zu ermöglichen. Sie arbeiten eng mit Lehrkräften, Eltern und Fachstellen zusammen, sind jedoch keine Lehrkräfte.

Zwei Modelle für flexible Unterstützung

Die Umstrukturierung sieht die Einführung von zwei parallelen Modellen vor, um den unterschiedlichen Bedarfen vor Ort gerecht zu werden:

  • Bonner Modell: Dieses Modell richtet sich an größere Schulstandorte mit mindestens 15 Schülerinnen und Schülern, die Inklusionsassistenz benötigen. Es orientiert sich am bisherigen Poolmodell, jedoch mit angepassten Rahmenbedingungen, die eine flexiblere Planung und eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger ermöglichen.
  • Einzelfallmodell: An Schulstandorten mit geringerer Fallzahl kommt das Einzelfallmodell zum Einsatz. Hier erfolgt die Assistenz auf individueller Basis, wobei nach Möglichkeit auf vertraute Assistenzkräfte zurückgegriffen wird.

Wunsch- und Wahlrecht und Vertragsabschlüsse

Das Wunsch- und Wahlrecht der Familien bleibt in beiden Modellen uneingeschränkt bestehen. Aus organisatorischen Gründen wird jedoch empfohlen, auf die Leistungen des Hauptanbieters am jeweiligen Schulstandort zurückzugreifen. Neue Verträge mit allen bisherigen Leistungserbringern wurden abgeschlossen, wodurch die bestehende Versorgungsstruktur ohne Bruch fortgeführt wird und die Versorgung der Schülerinnen und Schüler durch vertraute Kräfte gesichert ist. Anpassungen bei der Personalbemessung beeinflussen Kosten und Einsatzstrukturen.

Gründe für die Umstellung

Die Umstellung des Inklusionsassistenz-Systems wurde notwendig, da das bisherige Bonner Poolmodell an pädagogische, rechtliche und finanzielle Grenzen stieß. Es wurde zunehmend schwierig, sich dynamisch auf qualitative und quantitative Entwicklungen einzustellen, es bestanden rechtliche Unsicherheiten und die Stadt sah sich mit stetig steigenden Kosten konfrontiert. Die neue Lösung soll den lokalen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig rechtssicher, pädagogisch anpassungsfähig und finanziell tragbar sein.

Quellen

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