Dürfen wir als Eltern mitentscheiden, welcher Träger die Schulbegleitung unseres Kindes übernimmt? Die kurze Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Diese Möglichkeit nennt sich Wunsch- und Wahlrecht und ist gesetzlich verankert.
Diese Unsicherheit ist verständlich. Genau deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen – nicht, um zu streiten, sondern um informiert und selbstbewusst mitzuwirken.
Diese Grenzen sind bewusst im Gesetz angelegt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen individuellen Bedürfnissen und dem Gesamtsystem zu wahren.
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