
Finanzierungswege
Verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme und Finanzierung
Typische Diagnosen:
Typische Behinderungen:
Voraussetzungen:
Kostenübernahme im Detail
Alles Wichtige zur vollständigen Kostenübernahme durch die Ämter
Antragstellung für Kostenübernahme
So beantragen Sie die vollständige Kostenübernahme beim zuständigen Amt
Zuständigkeit klären
Ermitteln Sie, welches Amt für Ihren Fall zuständig ist:
Jugendamt: Bei seelischen Behinderungen (ADHS, Autismus, etc.)
Sozialamt: Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen
Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente:
Dazu zählen u.a. das Antragsformular (vom Amt), Ärztliche Diagnose(n), Pädagogische Stellungnahme, Schulbescheinigung, Kostenvoranschlag Träger, Personalausweis (Kopie)
Antrag einreichen
Reichen Sie den vollständigen Antrag beim zuständigen Amt ein:
(Persönlich beim Amt (Beratung inklusive), Per Post (Einschreiben empfohlen)
Online (falls verfügbar))
Bearbeitungszeit abwarten
Das Amt prüft Ihren Antrag (Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen):
– Prüfung der Unterlagen
– Eventuell Nachfragen oder zusätzliche Gutachten
– Entscheidung über Kostenübernahme
Bewilligungsbescheid erhalten
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid:
Bewilligungszeitraum: Meist 6-12 Monate
Kostenübernahme: 100% aller Kosten
Schulbegleitung kann starten: Keine Vorauszahlung nötig
Hinweise
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die Nutzung der bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Verwendung der Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen.
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