Finanzierungswege

Verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme und Finanzierung

Vollständige Kostenübernahme

Die Kosten für Schulbegleitung werden in der Regel vollständig vom zuständigen Amt übernommen. Eltern müssen keine Eigenbeteiligung leisten. Die Finanzierung erfolgt je nach Art der Behinderung durch das Jugendamt (§35a SGB VIII), das Sozialamt (§112 SGB IX) oder in seltenen Fällen durch die Krankenkasse.

Jugendamt
(§35a SGB VIII)

Kostenübernahme bei seelischen Behinderungen

100% Kostenübernahme
Keine Eigenbeteiligung
Häufigste Finanzierungsform
Einkommensunabhängig

Typische Diagnosen:

ADHS / ADS
Autismus-Spektrum-Störung
Angststörungen
Depressionen
Verhaltensstörungen

Sozialamt
(§112 SGB IX)

Kostenübernahme bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen

Einkommensunabhängig
100% Kostenübernahme
Für körperliche Behinderungen
Keine Eigenbeteiligung

Typische Behinderungen:

Körperbehinderungen
Geistige Behinderungen
Mehrfachbehinderungen
Sinnesbehinderungen
Chronische Erkrankungen

Gesetzliche
Krankenkasse

In besonderen Fällen bei medizinischer Notwendigkeit, Immer Einzelfallentscheidend

100% Kostenübernahme
Keine Eigenbeteiligung
Medizinische Indikation nötig
Seltene Finanzierungsform

Voraussetzungen:

Ärztliche Verordnung
Medizinische Notwendigkeit
Therapiebegleitend
Einzelfallentscheidung

Kostenübernahme im Detail

Alles Wichtige zur vollständigen Kostenübernahme durch die Ämter

100% Kostenübernahme garantiert

Bei bewilligtem Antrag übernimmt das zuständige Amt alle Kosten vollständig. Eltern zahlen keinen Cent – unabhängig vom Einkommen.

Direktabrechnung mit Träger

Das Amt zahlt direkt an den Träger der Schulbegleitung. Eltern erhalten keine Rechnungen.

Kein Verwaltungsaufwand für Eltern
Keine Vorfinanzierung nötig
Häufigstes Modell

Rechtzeitig beantragen

Verlängerungsantrag ca. 3 Monate vor Ablauf stellen, um nahtlose Fortsetzung zu gewährleisten. Die Kostenübernahme läuft dann ohne Unterbrechung weiter.

Erstbewilligung

Meist für 6-12 Monate. In dieser Zeit werden alle Kosten vollständig übernommen. Eine Überprüfung erfolgt vor Ablauf der Bewilligung.

Verlängerung

Bei weiterbestehendem Bedarf wird die Kostenübernahme verlängert – oft für 1-2 Jahre. Auch hier: 100% Kostenübernahme ohne Eigenbeteiligung.

Antragstellung für Kostenübernahme

So beantragen Sie die vollständige Kostenübernahme beim zuständigen Amt

Zuständigkeit klären

Ermitteln Sie, welches Amt für Ihren Fall zuständig ist:
Jugendamt: Bei seelischen Behinderungen (ADHS, Autismus, etc.)
Sozialamt: Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen

Unterlagen zusammenstellen

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente:
Dazu zählen u.a. das Antragsformular (vom Amt), Ärztliche Diagnose(n), Pädagogische Stellungnahme, Schulbescheinigung, Kostenvoranschlag Träger, Personalausweis (Kopie)

Antrag einreichen

Reichen Sie den vollständigen Antrag beim zuständigen Amt ein:
(Persönlich beim Amt (Beratung inklusive), Per Post (Einschreiben empfohlen)
Online (falls verfügbar))

Bearbeitungszeit abwarten

Das Amt prüft Ihren Antrag (Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen):
– Prüfung der Unterlagen
– Eventuell Nachfragen oder zusätzliche Gutachten
– Entscheidung über Kostenübernahme

Bewilligungsbescheid erhalten

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid:
Bewilligungszeitraum: Meist 6-12 Monate
Kostenübernahme: 100% aller Kosten
Schulbegleitung kann starten: Keine Vorauszahlung nötig

Wichtige Tipps für die Antragstellung

Vor der Antragstellung
Beratungsgespräch vereinbaren
Alle Unterlagen vollständig vorbereiten
Frühzeitig beantragen (3-6 Monate vor Schulbeginn)
Nach der Bewilligung
Bescheid sorgfältig aufbewahren
Bewilligungszeitraum notieren
Verlängerung rechtzeitig beantragen

Was tun bei Ablehnung?

Widerspruch einlegen

Innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und Gründe darlegen

Beratung suchen

Innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen und Gründe darlegen

Neuantrag stellen

Mit zusätzlichen Gutachten und Stellungnahmen erneut beantragen

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