Grundvoraussetzungen für Schulbegleitung

Diese vier Kriterien müssen erfüllt sein, damit Ihr Kind Anspruch auf Schulbegleitung hat

Behinderung oder Beeinträchtigung

Ihr Kind hat eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder ist von einer solchen bedroht.

Schulbesuch ohne Hilfe nicht möglich

Ohne individuelle Unterstützung kann Ihr Kind nicht oder nur eingeschränkt am Schulunterricht teilnehmen.

Dauer der Beeinträchtigung

Die Beeinträchtigung besteht voraussichtlich länger als sechs Monate.

Fachliche Stellungnahme

Eine fachliche Stellungnahme (Arzt, Therapeut, Psychologe) bestätigt den Hilfebedarf.

Anspruch kostenlos prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Kind Anspruch auf einen Schulbegleiter hat.
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Rechtliche Grundlagen

Diese Gesetze regeln den Anspruch auf Schulbegleitung in Deutschland

§ 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Zuständig:
Jugendamt
Altersgruppe:
0-18 Jahre
§ 112 SGB IX

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.

Zuständig: Sozialamt/Eingliederungshilfe
Altersgruppe:
Alle Altersgruppen
§ 54 SGB XII

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.

Zuständig:
Sozialamt
Altersgruppe:
Ab 18 Jahre

Wichtiger Hinweis

Die Zuständigkeit kann je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt oder Sozialamt für eine persönliche Beratung.

Welche Beeinträchtigungen berechtigen?

Übersicht über die verschiedenen Arten von Beeinträchtigungen, die einen Anspruch begründen können

Körperliche Beeinträchtigungen

Motorische Einschränkungen
Chronische Erkrankungen
Sinnesbeeinträchtigungen
Pflegebedürftigkeit im Schulalltag

Geistige Beeinträchtigungen

Entwicklungsverzögerungen
Lernbehinderungen
Kognitive Einschränkungen
Aufmerksamkeitsdefizite

Seelische Beeinträchtigungen

Autismus-Spektrum-Störungen
ADHS/ADS
Emotionale Störungen
Verhaltensauffälligkeiten

Ihr Weg zur Schulbegleitung?

Diagnose einholen

Lassen Sie die Beeinträchtigung Ihres Kindes von einem Facharzt, Therapeuten oder Psychologen diagnostizieren und dokumentieren.

Beratungsgespräch führen

Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Amt (Jugendamt oder Sozialamt) für eine erste Beratung zum Anspruch.

Antrag stellen

Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen beim zuständigen Amt ein.

Begutachtung abwarten

Das Amt prüft Ihren Antrag und kann eine zusätzliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen.

Bewilligung erhalten

Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid und können mit der Suche nach einer Schulbegleitung beginnen.

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